IGeL - Warum?
1. Warum soll ich das bezahlen? Das zahlt doch die Versicherung!
Durch Ihre gesetzliche Krankenkasse sind Sie in allen medizinischen Belangen gut abgedeckt und es stehen Ihnen entsprechend Ihres Alters neben Vorsorgeuntersuchungen (zB. Hautkrebsscreening, Anspruch alle 2 Jahre) auch eine Gesundheitsuntersuchung in definiertem Umfang zu.
Inhalt der gesetzlichen Gesundheitsuntersuchung („Kassen-GU“):
- Zeitlicher Rahmen: Ab einem Alter von 35 aktuell alle 3 Jahre.
- Umfang: Neben einer körperlichen Untersuchung erfolgt ab dem 35. Lebensjahr die Untersuchung des Urins auf Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, Eiweiß und Blutzucker und des Blutes auf den Nüchtern Blutzuckerwert, „gutes und schlechtes“ Cholesterin (HDL/LDL) sowie Trigylceride.
Was wird hierbei nicht untersucht?
Zum Beispiel die Nierenfunktion, das Blutbild, die Leberleistung, die Schilddrüsenhormone oder spezielle Speicher- bzw. Vitaminspiegel sind in den Leistungen der Kassen-GU leider nicht enthalten. Eine allumfassende Gesundheits-Information kann somit nicht erfolgen. Auch eine Sonographie (= Ultraschalluntersuchung) ist im Umfang der Kasse-GU nicht vorgesehen.
Ihre Mitbestimmung ist uns wichtig! Darum IGeL (= Individuelle Gesundheits-Leistung.)
Durch das Angebot des „IGeL“ns haben Sie bei uns die Möglichkeit die wenigen, gesetzlich bezahlten Laboruntersuchungen individuell zu erweitern. Das heißt, Sie können speziell auf Ihre Bedürfnisse und Fragestellungen abgestimmte Zusatzuntersuchungen in einem selbstgewählten, aber dennoch medizinisch sinnvollen Umfang bei uns in Auftrag geben und damit die Informationen über Ihren Gesundheitszustand optimieren. Auch kann Ihnen durch das IGeLn eine Ultraschalluntersuchung angeboten werden.
Damit Sie einen Überblick über die anfallenden Kosten der gewünschten Zusatzuntersuchungen bekommen, sprechen Sie uns vor der vereinbarten Gesundheitsuntersuchung (bestenfalls schon bei der Terminabsprache) an, denn auch der Zeitaufwand ist ggf. höher, als bei einer „Kassen-GU“ und will wohl geplant sein.
2. Thema Atteste, Bescheinigungen etc.
Auch zahlreiche ärztliche Tätigkeiten wie z.B. spezielle Therapien und Untersuchungen, Atteste (für die Schule oder Universität etc.), ärztliche Bescheinigungen sowie Gutachten dürfen nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden. Dies verpflichtet uns, bei den folgenden Leistungen eine Rechnung zu stellen:
In alphabetischer Reihenfolge:
• Ärztliches Zeugnis (Kur- oder Rentenantrag, Anwalt, Altenheim, Arbeits- oder Sozialamt, Versicherung etc.)
• Attest (Schule, Universität, Prüfungsrücktritt, Masern-Immunität etc.)
• Ausführliches Attest mit Krankheits- und Befundbericht (zB Sporttauglichkeit)
• Atteste im Zusammenhang mit Reisen oder Corona
• Einstellungsuntersuchung "Beamtenuntersuchung"
• Erstellen einer Patientenverfügung (Hilfe bei medizinischen Fragestellungen und Ausfüllhilfe)
• Kinesiotape
• Labordiagnostische Wunschleistungen wie z.B. Ausschluss von Mangelerscheinungen bei bestimmten Ernährungsformen, Stress, chronische Müdigkeit, Haarausfall, Corona-AK-Test im Blut, HIV-Test, Blutgruppenbestimmung etc.
• Reiseimpfberatung, Tipps für die Reiseapotheke
• Schriftliche gutachterliche Äußerung (Versicherungen, Anwalt)
Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die jeweils anfallenden Kosten, welche sich stets an die Gebührenordnung für Ärzte, genannt GOÄ, anlehnen.