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SARS-CoV-2 = COVID-19 Infektion = CORONA

Ab Herbst 2023 gibt es einen Corona-Impfstoff, der an eine neue Virusvariante angepasst ist. Risikopatienten und Ältere sollten ihren Schutz damit auffrischen. Am besten parallel mit der Grippeimpfung ab Oktober.

Der Impfstoff:
Die Mehrheit der Neuinfektionen geht mittlerweile weltweit auf die Omikron-XXB-Varianten zurück. Die Firmen Biontech und Pfizer bringen unter dem Markennamen Comirnaty einen Impfstoff auf den Markt, der an diese Variante XBB.1.5. angepasst ist. Der angepasste Impfstoff wirkt aber auch gegen anderen Varianten (z.B.: EG-Variante).

Gibt es auch anderen Impfstoff?
Kreuzimpfungen (Impfungen mit verschiedenen Impfstoffen verschiedener Hersteller) sind möglich. Erwartet wird für das vierte Quartal des Jahres ein angepasster Impfstoff der Firma Novavax sowie der Firma Moderna, beide Impfstoffe sind noch nicht von der Europäischen Kommission zugelassen.

Wer sollte sich impfen lassen:
Diesen Gruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) jährliche Auffrischimpfungen:

  • Personen, die 60 oder älter sind.
  • Risikopatienten mit Grunderkrankungen wie z.B. Immunschwäche oder Diabetes ab einem Alter von sechs Monaten sowie
  • Personen, die in der ärztlichen Versorgung oder in der Pflege Kontakt mit Patienten haben.

Die Auffrischung sollte aber nur verabreicht werden, wenn die letzte Impfung oder eine überstandene Corona-Infektion mindestens zwölf Monate her ist. Als geeigneten Zeitpunkt für die Auffrischung empfiehlt die Stiko den Herbst.

Sollten ältere Menschen und Risikopatienten sich jetzt noch weitere Impfungen geben lassen?
Ebenso wichtig sind vor der kommenden Wintersaison die Grippe-Impfungen gegen die Influenza sowie Impfungen gegen Pneumokokken. Diese Impfungen können parallel zu den Corona-Impfungen verabreicht werden.
Terminierung:
Erst im Oktober wird der Grippeimpfstoff für die empfohlene Kombinationsimpfungen geliefert, daher können Impftermine erst im Oktober vergeben werden, damit die Corona- sowie Grippe-Impfung bestenfalls zeitgleich verabreicht werden können.

Bitte melden Sie sich zu einer Coronaimpfung erst nach den o.g. abgelaufenen 12 Monaten nach letztem Ereignis (Infektion bzw. Impfung) bei uns an. Das Datum Ihrer letzten Impfung können Sie ganz einfach selber in Ihrem Impfdokument nachschauen.

Quelle STIKO, RKI, BZ